CDU Ortsverband An der Panke
Kleine Anfrage
› Geruchsgutachten zum Bebauungsplan 3-18 [2020-02-14]
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Bezüglich des nunmehr vorliegenden Geruchsgutachtens zum B-Plan 3-18 „Wilhelmsruher Tor“ frage ich das Bezirksamt Pankow von Berlin:

1. Wer sind die Verursacher (Emittenten) der auf dem Gelände aufgefundenen Geruchsimmissionen und wurden diese zweifelsfrei identifiziert?

2. Liegen Betriebsbeschreibungen, Geruchsimmissionsprognosen und Emissionsmessberichte vor, die bestätigen, dass die Anlagen der Emittenten tatsächlich den gesetzlichen Anforderungen und dem Stand der Technik entsprechen? Welche Geruchsimmission wird den Betrieben entsprechend der Genehmigung jeweils einzeln zugesprochen (Zusatzbelastung)?

3. Wurden Gerüche mit städtischem Hintergrund wie bspw. der naheliegenden S-Bahnstation (z.B. beim Bremsen) und des Fahrzeugverkehrs an der Kopenhagener Straße, welche zwischen dem Industriegebiet und dem Beurteilungsgebiet liegen, ausreichend kanalisiert und entsprechend den sonstigen Gerüchen zugeordnet (und nicht den Anlagen)?

4. Die Begehungspunkte sollen an allen Wochentagen und zu allen Uhrzeiten gleichverteilt begangenen werden. Der Begehungspunkt 7 liegt auf dem Gelände der Berliner Ausbau GmbH. Die Firma war an dem Standort bis Januar 2019 ansässig. Die Begehungstouren wurden daher so angepasst, dass der Begehungspunkt 7 nur während der Betriebszeiten von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 15 Uhr begangen wurde. Mit in der Begehungstour liegt der Punkt 2. Wie wurde der Einfluss der zeitlichen Einschränkungen der Begeh-barkeit der Punkte 7 und 2 im Gesamtergebnis berücksichtigt und hat dies ge-gebenenfalls eine Auswirkung auf den hohen Wert der Beurteilungsfläche (BU) II?

5. Kann ausgeschlossen werden, dass die aufgezeichneten Gerüche nicht aus den Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände der Berliner Ausbau GmbH entstammen?

6. Gab es im Untersuchungszeitraum Umstellungen der Betriebszeiten der Emit-tenten und wurden diese berücksichtigt?

7. Auffällig ist, dass beim Abfallgeruch die Gerüche überwiegend montags und donnerstags auftraten. Wurden die Abholzyklen der Müllabfuhr berücksichtigt und Emissionsquellen wie Hausmüll, aufgestellte Biotonnen und Kompostanlagen in Gärten, in der Nähe der Messpunkte, ausreichend abgegrenzt?

8. Woher kommen die Häufungen der Wahrnehmungen von Gerüchen an einzelnen Wochentagen?

9. Ist bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb (Abluftreinigung) der Emittenten auf den vorliegenden Distanzen mit relevanten Immissionen aus den geführ-ten Quellen zu rechnen?

10. Gab es bei den Emittenten Änderungen der Abgasableitungen während des Untersuchungszeitraumes? Wenn ja welche und wie wurden diese berücksichtigt?

11. Wieso weist die Fläche BU IV, welche eine geringere Distanz zum Gewerbegebiet hat als die Fläche BU II, eine deutlich geringere Geruchsintensität aus?

12. Handelt es sich bei den Immissionswerten der GIRL um Grenzwerte oder Anhaltswerte?

13. Können im Rahmen einer Einzelfallbewertung unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit und Übergangsbereiche unterschiedlicher Nutzungen und die Komplexität städtischer Gemengelage höhere Werte zulässig sein?

14. Warum wurde bei der Beurteilung der Flächen BK III, BK IIII und BK IV (zw. 12,6-14,6%) unter Berücksichtigung des zwischenzeitlich entstandenen Wohngebäudes der Gesobau AG entlang Kopenhagener Str. 93-103 und die Möglichkeit durch Baukörperstellungen Abhilfe zu schaffen, nicht der Abwägungsspielraum der GIRL in Anspruch genommen und ein Wohnquartier mit 400 Wohnungen aufgegeben?

15. Wie wird der Bezirk mit dem Thema Geruchsbelästigungen gegenüber den Anwohnern umgehen?
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