CDU Ortsverband An der Panke
› Straßenbeleuchtung [2020-03-04]
Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) zu wenden und einzufordern, dass die Vorgaben des sog. Lichtkonzepts Berlin (1) bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel eingehalten werden und durch diese Umrüstung keine Verschlechterung der Beleuchtungssituation hinsichtlich der Gütemerkmale Beleuchtungsstärke (Em) und Gleichmäßigkeit (UEO) entstehen. Sollte eine solche Verschlechterung bereits eingetreten sein, wird dem Bezirksamt empfohlen, sich an SenUVK zu wenden und den Einbau adäquater, den Vorgaben des Lichtkonzepts Berlin entsprechender Leuchtmittel, einzufordern.

Im Übrigen wird dem Bezirksamt Pankow empfohlen, ein gemeinsames Verständnis mit SenUVK hinsichtlich der physikalischen Eigenschaften Kohärenzlänge und Monochromasie in bestimmten Spektren elektromagnetischer Wellen, hier insbesondere sichtbarem Licht, herbeizuführen.

Begründung:

In verschiedenen Ortsteilen des Bezirks Pankow (Bsp. Buch, Karow, Blankenburg) wurden in den letzten Monaten die Leuchtmittel der Straßenlaternen in Erschließungsstraßen im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durch die Stromnetz Berlin GmbH ausgetauscht. Im Bezirk Pankow kommen die Leuchten Lumega 9701 und LEDin zum Einsatz. Hierbei soll nach Angaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Auswahl der Leuchten so erfolgt sein, „dass die Gütemerkmale der Bestandsbeleuchtung unter Berücksichtigung des Lichtkonzepts verbessert werden“. (2)

Dass dieses Ziel verfehlt wurde und sich stattdessen die Beleuchtungssituation in den entsprechenden Straßen zum Teil deutlich verschlechtert hat, ist durch Inaugenscheinnahme zu ermitteln. Insbesondere führen die unterschiedlichen Mastabstände, die früher durch die Verwendung von Leuchten des Typs RSL 0 bzs. RSL 1 berücksichtigt wurden dazu, dass es in vielen Straßen zu einer sehr ungleichmäßigen Ausleuchtung insbesondere der Gehwege kommt. Dies schlägt sich in einem Wechsel von hellen und dunklen Zonen nieder, der sich negativ auf das sog. Kontrastsehen (Adaptionsfähigkeit des Auges) und damit die die optische Wahrnehmung auswirkt.

Hinzu kommt, dass durch die höhere Kohärenzlänge (3) des durch Licht-emittierende-Dioden abgestrahlten Spektrums auch die Auswirkungen von Hindernissen im Lichtkegel (Äste, etc.) deutlich erhöht sind (scharfer Schattenwurf). Dieser Effekt verstärkt zusätzlich die Ausbildung von hellen und dunklen Zonen und damit die eine Reduzierung der Wahrnehmungsfähigkeit des menschlichen Auges. Die veränderten Eigenschaften der Leuchtmittel betreffen nicht nur Fußgänger. Fahrrad- und Autofahrer werden von dem Licht zum Teil geblendet, insbesondere wenn es durch einen Wasserfilm auf der Fahrbahn zu Reflektionen kommt.


(1) https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml

(2) DrS. 18/21 915 des Abgeordnetenhauses von Berlin

(3) https://de.wikipedia.org/wiki/Koh%C3%A4renzl%C3%A4nge
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