Kleine Anfrage › Straßenentwässerung [2020-04-06] |
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Ich frage das Bezirksamt Pankow von Berlin: 1. Wer ist im Land Berlin bzw. im Bezirk Pankow zuständig für die Ableitung bzw. Einleitung von Oberflächenwassern auf und von öffentlichen Straßen? 2. Wer ist verantwortlich für die bauliche Herstellung und deren Funktionsfähigkeit der hierfür benötigten technischen Anlagen? 3. Wie stellt das Bezirksamt grundsätzlich und im Einzelfall sicher, dass Oberflächenwasser aus öffentlichem Straßenland nicht auf angrenzende Grundstücke fließt? 4. Wer wäre im Falle von Schäden an Bauwerken oder Bodenverunreinigungen durch von öffentlichen Straßen auf anliegende Grundstücke abfließendes Oberflächenwasser haftbar zu machen? (In der Antwort bitte trennen zwischen nicht vorhersehbaren Unwettern und üblichen Niederschlagsereignissen) 5. Sollte es im Bezirk Pankow Straßen geben, in denen keine Straßenentwässerungsanlagen existieren, welche sind diese und sind hier entsprechende Baumaßnahmen geplant? 6. Können die Gebühren für die Grundwasserentnahme auf Grundlage des §13 Berliner Wassergesetz (BWG) auf die Einträge von Oberflächenwasser aus öffentlichem Straßenland angerechnet werden? Wenn ja wie? Wenn nein, warum nicht? |
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