CDU Ortsverband An der Panke
› Arbeitsfähigkeit der BVV Pankow und ihrer Gremien [2020-05-13]
Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (BVV) und ihre Gremien müssen auch in besonderen Zeiten ihren gesetzlichen Aufgaben und Pflichten nachkommen und unter Einhaltung von Vorgaben zum Gesundheitsschutz arbeitsfähig sein. Dies ist in Auslegung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) und aufgrund der Bestimmungen der Geschäftsordnung der BVV Pankow (GO BVV) in den vergangenen Wochen gar nicht und derzeit nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich.

Die BVV Pankow empfiehlt daher dem zeitweiligen Geschäftsordnungsausschuss die Geschäftsordnung der BVV Pankow dahin gehend zu überarbeiten, dass in durch Gesetz oder Verordnung bestimmten Ausnahmefällen von der Grundsätzlichkeit der Öffentlichkeit von Tagungen der BVV und ihrer Gremien abgewichen werden kann. Hierzu sollen insbesondere die §§ 20, 21 und 42 GO BVV angepasst werden. Darüber hinaus sollen Regelungen zur Durchführung von Sitzungen der Ausschüsse ohne physische Präsenz (Telefon- oder Videokonferenzen) erarbeitet und der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Dem Vorsteher der BVV Pankow wird empfohlen, sich weiterhin intensiv im Dialog mit den Senatsverwaltungen und im Rat der Vorsteher für eine berlinweit einheitliche Regelung zur Sicherung des Sitzungsbetriebes der BVVen einzusetzen. Hier soll insbesondere eine gefestigte Rechtsauffassung zur Auslegung der §§ 8f. BezVG hinsichtlich der Öffentlichkeit herbeigeführt werden. Sollte diese die Frage der Öffentlichkeit von Tagungen der BVV und ihrer Ausschüsse an physische Präsenz binden, ist über den Rat der Bürgermeister eine Änderung des BezVG anzuregen.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht:

1. umgehend technische Lösungen bereitzustellen, um live-Übertragungen via Internet von Tagungen der BVV und ihrer Ausschüsse gem. § 42 Abs. 2 GO BVV zu ermöglichen,

2. umgehend technische Lösungen bereitzustellen bzw. die Nutzung vorhandener Lösungen zu ermöglichen, die Telefonkonferenzen bzw. Videokonferenzen für Ausschusssitzungen und deren Vor- bzw. Nachbereitung ermöglichen,

3. im Falle von Präsenzsitzungen durch eigene Mitarbeiter oder sonstige geeignete Dritte die Arbeit der Ausschussvorsitzenden zu unterstützen und die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften sicherzustellen.

Begründung:

In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass die Arbeit der BVV und ihrer Ausschüsse durch Maßnahmen zur Corona Pandemie erheblich eingeschränkt wurden. Da davon auszugehen ist, dass die Pandemie uns noch weiter begleitet und somit die Einschränkungen noch längere Zeit anhalten werden, muss gesichert werden, dass es Verfahren zur Kommunikation gibt, die nach dem heutigen Stand der Technik einheitlich, anwenderfreundlich und datenschutzgerecht sind und demokratischen Normen genügen. Dabei wäre es hilfreich, dass ein Verfahren gefunden wird, was für alle zugänglich ist und ohne große IT-Kenntnisse angewendet werden kann. Es müssen sinnvolle Wege gefunden werden, mit denen die BVV Pankow und ihre Gremien, trotz der aktuellen Lage, tagen können. Dafür ist Wohlwollen aller Beteiligten notwendig. Hierfür kann auch die Expertise anderer Bezirksverordnetenversammlungen und Bezirksämter eingeholt werden, die bereits Wege gefunden haben, beispielsweise digital zu tagen.

Für eventuell notwendige Präsenzsitzungen gilt, dass die Vorsitzenden der Ausschüsse nicht nebenbei noch für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln durch Ausschussmitglieder und Gäste sorgen können. Hierfür bedarf es Unterstützung durch Bezirksamtsmitarbeiter oder Dritte.
Für Rückfragen stehen zur Verfügung:  
Ansprechpartner: Anita Kurzidim | CDU Fraktion Pankow
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