Kleine Anfrage › Verkehrssicherungspflicht in und an der Straße Alt-Buch [2020-06-23] |
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Die folgenden Fragen beziehen sich auf den Abschnitt der Straße Alt-Buch, die parallel zur Karower Straße zwischen der Karower Straße (Zufahrt zum ehemaligen ÖBII des Klinikums Buch) und der Straße Alt-Buch ggü. des Künstlerhofs liegt. Ich frage das Bezirksamt Pankow von Berlin: 1. Wer ist in diesem Abschnitt der Straße Alt-Buch für die Verkehrssicherungspflicht zuständig? 2. Wer ist Eigentümer, wer ist Besitzer der Straße oder einzelner Teile dieser? 3. Wer ist Eigentümer und wer Besitzer des/der an den genannten Abschnitt der Straße Alt-Buch in Richtung Karower Straße angrenzenden Flurstücke? 4. Wo genau verläuft die Grenze der Grünfläche „Fontane-Eck“ (siehe hierzu Drucksache VIII-0688)? Ist das Bezirksamt Anlieger der genannten Straße? 5. Gibt es gesetzliche Regelungen, die den Abstand von Bäumen (Kronen, Äste und Stämme) zu Wohngebäuden auf Nachbargrundstücken regelt? Wenn ja, welche sind dies und was ist deren Inhalt? |
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