CDU Ortsverband An der Panke
Kleine Anfrage
› urchfahrtverkehr Beuthstraße [2021-09-23]
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Ich frage das Bezirksamt, hat das Bezirksamt Erkenntnisse über die Größenordnung des täglichen Durchgangsverkehrs in der Beuthstraße?

Über die Mengen bzw. etwaige Größenordnungen an Durchfahrtsverkehr in der Beuthstra- ße liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor, da hierzu grundsätzlich keine Statistiken geführt werden.

Wie beurteilt das Bezirksamt den Straßenzustand in der Beuthstraße? Der bauliche Zustand der Beuthstraße ist überwiegend als gut zu beurteilen. Eine vollflächige Asphaltdecke in voller Fahrbahnbreite stellt die obere Verschleißschicht dar.

Akute Gefahrenstellen werden nach Feststellung kurzfristig beseitigt. Ist die Beuthstraße aus Sicht des Bezirksamts geeignet, große Mengen an Durchgangsverkehr aufzunehmen?

Hierzu kann keine Aussage getroffen werden, da Mengen an Durchgangsverkehr immer subjektiv empfunden werde. Untersuchungen zum Verkehrsaufkommen mit belastbaren Ergebnissen werden von Stadt KIS vollzogen.

Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, den Durchgangsverkehr zu reduzieren? Verkehrsbehördliche Maßnahmen sind aus nachstehenden Erläuterungen auszuschließen.

Ist aus Sicht des Bezirksamts die Aufstellung des VKZ. 250 mit Zusatzschild „Anlieger frei“ eine zielführende Maßnahme um den Durchgangsverkehr zu reduzieren?

Die §§ 39 und 45 StVO verpflichten die Straßenverkehrsbehörden, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Eine Notwendigkeit zur Anordnung von weiterreichenden ver- kehrsbeschränkenden Maßnahmen ist in der Beuthstraße nicht gegeben, da die Straße für den öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet ist. Die Beuthstraße ist ohnehin Be- standteil einer Tempo 30-Zone. Verkehrsbeschränkungen oder -verbote würden lediglich zu einer Verdrängung des Kraftfahrzeugverkehrs in andere gleichermaßen schutzbedürfti- ge Straßen führen. Durch eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung von Verkehrsbe- schränkungen für LKW ist die Andienung anliegender Grundstücke mit LKW fortan nicht mehr möglich. Für die notwendige Ver- und Entsorgung, für Möbellieferungen, Umzüge usw. wären von den Bewohnern kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen bei der Straßenverkehrsbe- hörde zu beantragen. Bautätigkeit, welche mit LKW- Verkehr bzw. Containerlieferungen im öffentlichen Straßenland einhergeht, ist dann nur über das Ausstellen entsprechender Ausnahmegenehmigungen für Baufahrzeuge rechtlich möglich.

Damit würde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Verwaltungsentscheidungen au- ßer Kraft gesetzt werden, da Maßnahmen grundsätzlich nicht zum allgemeinen Nachteil führen dürfen, die zum angestrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis stehen würden.
Für Rückfragen stehen zur Verfügung:  
Ansprechpartner: Sibylla Knebel | CDU Fraktion Pankow
Linie
right left
CDU An der Panke

Sie erreichen uns wie folgt:
Berliner Straße 38
13189 Berlin

Telefon: 030.428 74 81
e-mail: E-Mail

Informationen

Kontakt
Impressum

® 2015 OV An der Panke