CDU Ortsverband An der Panke
› Einwohnerantrag: Durchgangsverkehre in der Siedlung vor Schönholz (Stegesiedlung) reduzieren [2020-09-02]
Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird zur Reduzierung der erheblichen Durchgangs- und Schleichverkehre im Bereich der Siedlung vor Schönholz (Stegesiedlung) ersucht, eine umfahrungssichere Durchfahrtssperre auf dem Waldsteg südlich der Kreuzung mit der Niederstraße baulich zu errichten.

Johannes Kraft (Fraktion der CDU)
Wolfram Kempe (Linksfraktion)
für Gabriele Fischer und Frank Gielsdorf (Initiative Verkehrsberuhigung Waldsteg)

Begründung:

Der in der Siedlung vor Schönholz gelegene Waldstegwird täglich von zahlreichen Kraftfahrzeugen als Umfahrung der Germanenstraße, Edelweißstraße und Schillerstraße genutzt. Diese Durchgangsverkehre werden auch durch das im Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung rudimentär vorgestellte Verkehrsgutachten bestätigt. In Bearbeitung des Beschlusses auf Drucksache VIII-0031 erklärt das Bezirksamt unter dem Datum des 4. März 2020 zudem, dass mit einer längst überfälligen Lösung der Problematik nicht zu rechnen sei, da „das Verkehrsgutachten umfassend überarbeitet werden müsse, da die Ergebnisse nicht zufriedenstellend waren“. Ziel dieses Verkehrsgutachtens war jedoch insbesondere die Sicherung der verkehrlichen Erschließung der Grundstücke in der Stegesiedlung und nicht die Reduzierung der Durchgangsverkehre. Insofern sollten diese beiden Ziele von einander entkoppelt werden und nunmehr endlich eine wirkungsvolle Reduzierung des Durchgangsverkehrs durch die vorgeschlagene kostengünstige Maßnahme umgesetzt werden.

Die aktuelle Situation stellt sich für uns Anwohner wie folgt dar:

Der Durchgangs-/ Schleichverkehr auf dem zwischen Landschaftsschutzgebiet „Schönholzer Heide“ und Wohngebiet „Siedlung vor Schönholz“ liegenden Waldsteg hat sich in den letzten Jahren um ein Vielfaches erhöht. Die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung wird überwiegend missachtet. Lärm- und Schadstoffbelastung mit entsprechenden Gesundheitsbeeinträchtigungen sind die Folgen für Anwohner und Erholungssuchende. Straßenschäden und Schäden an der Vegetation des LSG, besonders durch durchfahrende LKW und Kleintransporter, sind weitere negative Auswirkungen. Die Einschränkung des Befahrens unseres Wohngebietes durch Nicht-Anlieger würde eine enorme Verkehrsberuhigung bewirken, unser Wohnumfeld verbessern und die Lebensqualität, die sich aus der direkten Nachbarschaft zum LSG ergibt, erlebbar machen.
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